Fachkraft für Arbeitssicherheit
Folgende Themen gehören zu unseren Aufgaben:
- Analyse und Beurteilung der Arbeitsbedingungen
- Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung
- Mitwirkung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und nach der Gefahrstoffverordnung
- Mitwirkung bei der sicherheitstechnischen Überprüfung der Betriebsanlagen und der technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme
- Mitwirkung bei der Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
- Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten
- Untersuchung von Ursachen bei Arbeitsunfällen
Des Weiteren umfassen unsere Leistungen die Erstellung von Sicherheitskonzepten, die Identifizierung von Risiken und die Schulung ihrer Mitarbeiter. Die Sicherheit am Arbeitsplatz ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern trägt auch einen wesentlichen Anteil zur Steigerung der Produktivität und zur Zufriedenheit aller Mitarbeiter bei.
Sprechen Sie uns einfach an, wir nehmen uns gerne die Zeit für ein beratendes Gespräch und erstellen ein individuelles Angebot.